Allgemeine Geschäftsbedingungen: Handelsdienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Handelsdienstleistungen, insbesondere regeln sie die Rechtsbeziehungen für Dienstleistungen bzw. Tätigkeiten in den Bereichen der Unternehmens- und Handelsberatung, der Handelsvermittlung, des Einkaufs und der Beschaffung, der Geschäftsfeldentwicklung, der Marktentwicklung, des Exportmanagements, der Handelsvertretung, der Distribution und des Vertriebs, des Trade Marketings und der Werbung zwischen

Arvigor Trading & Co. GmbH
Glinkastr. 32, 10117 Berlin
Deutschland

(im Folgenden „Auftragnehmer“)

und seinen Auftraggebern soweit vertragliche Individualvereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (im Folgenden „Vertrag“) nichts anderes bestimmen. Sonstiges regelt die Gesetzgebung und die Rechtsprechung. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1.2 Die AGB gelten für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer außer es wird im Vertrag auf diese AGB verzichtet. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beider Parteien gültige Fassung der AGB.

1.3 Sollten Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB im Vertrag existieren, so ersetzt der Vertrag die entsprechenden Bestandteile der AGB.

1.4 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von diesen AGB des Auftragnehmers abweichen bzw. diesen AGB widersprechen, sind unwirksam außer ihre Gültigkeit wird vom Auftragnehmer in Textform ausdrücklich anerkannt.

§ 2 Gegenstand, Umfang und Ausführung

2.1 Der Gegenstand und der Umfang eines Auftrags ergeben sich aus dem Vertrag sowie der Auftragsbestätigung des Auftraggebers.

2.2 Der Auftragnehmer führt alle Tätigkeiten gemäß Vertrag eigenverantwortlich und nach eigenem Ermessen, weisungsfrei, gewissenhaft, mit größter Sorgfalt und stets im Einklang mit den individuellen Erfordernissen des Auftraggebers durch.

2.3 Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, Aufgaben bei der Ausführung seines Auftrags ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

2.4 Der Auftragnehmer ist angewiesen, Dritte entsprechend diesen AGB sowie ggf. laut Vertrag zu verpflichten.

§ 3 Mitwirkungspflicht

3.1 Zur Ausführung des Auftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dabei hat der Auftraggeber für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit Sorge zu tragen.

3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über alle Vorgänge und Umstände in Kenntnis zu setzen, welche für die Ausführung des Auftrages relevant sind. Dies gilt auch für alle Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

§ 4 Nutzungs- und Verwertungsrechte

4.1 Die Nutzungsrechte des Auftraggebers während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für die während des Vertragsverhältnisses entstandenen Werke und Ergebnisse beschränken sich auf die im Vertrag umfassenden Zwecke. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, die entstandenen Werke oder Ergebnisse ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers für andere als die im Vertragsverhältnis definierten Zwecke zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu verwerten.

4.2 Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für alle etwaigen während des Vertragsverhältnisses entstandenen Werke und Ergebnisse können gegen eine festzulegende Gebühr an den Auftraggeber übertragen werden.

§ 5 Gewährleistung

5.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Unrichtigkeiten bzw. Mängel an seiner Leistung nach Bekanntwerden unverzüglich zu beheben.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über jegliche Unrichtigkeiten bzw. Mängel nach Bekanntwerden unverzüglich zu informieren.

5.3 Der Auftragnehmer wird seinen Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen nachgehen. Es wird keine Gewähr seitens des Auftragnehmers dafür übernommen, dass durch seine Erbringung der vereinbarten Dienstleistung der Auftraggeber bestimmte Ergebnisse erzielen wird.

§ 6 Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden im Sinne des Dienstvertrags- bzw. Werkvertragsrechts, insoweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit aufgrund vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Pflichtverletzungen. Diese Haftung erstreckt sich entsprechend auf die Hinzunahme von Dritten, welche für die Ausführung von Aufträgen des Auftraggebers duch den Auftragnehmer hinzugezogen werden, und insofern keine direkte vertragliche Beauftragung jener Dritten durch den Auftraggeber vorliegt.

6.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können innerhalb von drei Jahren gemäß der regelmäßigen Verjährungfrist nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden. Abweichungen bzw. weiterführende Verjährungsfristen regelt die Gesetzgebung.

§ 7 Vertraulichkeit

7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle die im Rahmen seiner Tätigkeiten bekannt gewordenen Angelegenheiten sowie über alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers während und auch nach der Beendigung des Vertrags Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer von seiner Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch auf die Hinzunahme von Dritten durch den Auftragnehmer.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle die ihm im Rahmen seiner Tätigkeiten für den Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder sich sonst in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Dateien des Auftraggebers und seiner Geschäftpartner bzw. alle sonstige Unterlagen und Dateien, die den Auftraggeber oder seine Geschäftspartner berühren, ordnungsgemäß nach den datenschutzsrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht nehmen oder davon Kopien erhalten. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, Kopien bzw. Zweitschriften von Unterlagen oder Dateien des Auftraggebers sowie seiner Geschäftspartner für private oder für andere Zwecke außerhalb des Auftrags anzufertigen.

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses mit höchster Sorgfalt zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 8 Honorar

8.1 Die Honorarhöhe ist in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.

8.2 Das Honorar wird mit der Erledigung des Auftrags fällig. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, entsprechend dem Arbeitsfortschritt, Zwischenabrechnungen zu stellen. Abweichungen hiervon sind ggf. dem Vertrag zu entnehmen.

8.3 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass Rechnungen auch in elektronischer Form übermittelt werden können.

§ 9  Herausgabe von Unterlagen

Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen erhalten hat, wird er nach der Beendigung des Vertrages unverzüglich an den Auftraggeber herausgeben.

§ 10 Dauer des Auftrags

10.1 Der Auftrag endet grundsätzlich durch Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.

10.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist und unter Wahrung der Textform ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

10.3 Bei einer Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf einen Teil des Honorars, der den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen entspricht.

§ 11 Wettbewerbstätigkeit

Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig werden; einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es nicht. Dies gilt auch für eine Tätigkeit im Auftrag eines Wettbewerbers des Auftraggebers.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt ebenso für Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Klausel.

12.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt diese AGB während der Vertragslaufzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber im Voraus, mindestens jedoch eine Woche, unter Berücksichtigung der individuellen Vertragslaufzeit bekanntgegeben. Sofern der Auftraggeber den Änderungen der AGB nicht widerspricht und den Vertrag nicht innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist gemäß Vertrag kündigt, werden die Änderungen der AGB zum Änderungsdatum wirksam und gelten als angenommen.

12.3 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag wirksam.

12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesen AGB ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 24. Juni 2019

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